Asia Pacific Group
Unabhängige Beratung für Expats in Thailand
 


Steuern Deutschland und Thailand 


Steuerpflicht beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand


  • Sie haben ihren Wohnsitz noch in Deutschland und sind unbeschränkt steuerpflichtig?
  • Sie haben ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland und sind beschränkt steuerpflichtig?
  • Sie müssen ihre jährliche Steuererklärung in Deutschland einreichen?


Durch unsere  Kooperationen mit einem deutschen Steuerberater können wir sie ab sofort, hier in Thailand, betreuen.


Wir prüfen mit ihnen gemeinsam welche Option für sie, mit oder ohne Wohnsitz in Deutschland, am sinnvollsten sind.

Sie haben Einnahmen in Thailand z.B. Mieteinahmen. Wir beantragen gemeinsam mit ihnen die thailändische Steuernummer.

Wir erstellen mit ihnen gemeinsam ihre Steuererklärung für Deutschland.


Unser deutsch, englisch und thailändisch sprechendes Team wird ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nehmen sie uns beim Wort und vereinbaren sie einen unverbindlichen Beratungstermin. 


 

Vergütung:

 

Eventuell anfallende Gebühren in Deutschland werden gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung, Steuerberater (StBVV) direkt mit den Partnern abgerechnet. Wir teilen ihnen hier selbstverständlich vorab mit, welche Kosten entstehen.

 


 

Wichtiger Hinweis:
• Asia Pro Global Consulting Co., Ltd. ist kein Steuerberater nach § 36  des  deutschen Steuerberatungsgesetzes
• Asia Pro Global Consulting Co., Ltd. ist kein zugelassener Steuerberater in Thailand

 

 
 
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